Gebäudetyp E: Wenn der Bürokratieabbau selbst in der Bürokratie steckt
Deutschland hat ein Wohnungsproblem. Es wird zu wenig gebaut, Bauen ist teuer und bezahlbarer Wohnraum bleibt knapp. Die Bundesregierung hat eine der Ursachen selbst klar benannt: zu viele Standards, komplizierte Verfahren und hohe bürokratische Anforderungen.
Bundesbauministerin Verena Hubertz formulierte es im Bundestag bemerkenswert deutlich: Deutschland habe zu hohe Baukosten, überfrachtete Standards und „Normen, die Normen referenzieren“. Damit müsse Schluss sein. Ein wichtiger Baustein dafür soll der Gebäudetyp E werden.
Die Idee ist sinnvoll und eigentlich einfach: Nicht alles, was sich über Jahrzehnte als technischer Standard etabliert hat, muss bei jedem Gebäude zwingend umgesetzt werden. Bauherren und Unternehmen sollen leichter von gesetzlich nicht notwendigen Komfort- und Ausstattungsstandards abweichen können, ohne deshalb automatisch ein mangelhaftes Gebäude zu errichten oder erhebliche Haftungsrisiken einzugehen.
Das könnte Bauen einfacher und günstiger machen. Branchenverbände halten sogar Kostensenkungen von bis zu 25 Prozent für möglich. Diese Zahl ist eine Interessenverbands-Schätzung und sicherlich nicht auf jedes Bauvorhaben übertragbar. Aber selbst ein deutlich geringerer Effekt wäre angesichts der heutigen Baukosten beachtlich.
Umso erstaunlicher ist, was mit dem Gesetz selbst geschieht.
Bereits am 7. Juli 2026 erklärten Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bundesbauministerin Hubertz, der Gesetzentwurf sei fertig. Mehr als zwei Monate später steckt er jedoch noch immer innerhalb der Bundesregierung fest. Nach Angaben von Hubertz befindet sich der Entwurf zunächst in einer „Frühkoordinierung“ zwischen Kanzleramt, Finanzministerium und Justizministerium. Danach folgt noch die eigentliche Ressortabstimmung.
Genau hier bekommt die Diskussion eine fast paradoxe Note.
Die Bundesregierung erklärt den Bürokratieabbau und die Beschleunigung von Verfahren zu einem ihrer großen Reformprojekte. Sie spricht von Staatsmodernisierung, weniger Vorschriften und schnelleren Entscheidungen. Vollständige Anträge sollen künftig teilweise sogar nach vier Monaten als genehmigt gelten, wenn eine Behörde nicht reagiert. Und ausdrücklich nennt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auch den Gebäudetyp E.
Doch ausgerechnet ein Gesetz, das Bürokratie reduzieren, Standards vereinfachen und das Bauen beschleunigen soll, braucht innerhalb der Regierung Monate für Koordination und Abstimmung.
Natürlich müssen Gesetze sorgfältig geprüft werden. Gerade beim Gebäudetyp E geht es um schwierige Fragen des Vertrags- und Haftungsrechts. Rechtssicherheit ist deshalb unverzichtbar. Bürokratieabbau bedeutet nicht, auf sorgfältige Gesetzgebung zu verzichten.
Aber irgendwann wird die Dauer des Verfahrens selbst zum Thema.
Denn Unternehmen und Bürger erleben Bürokratie nicht nur durch Formulare und Vorschriften. Sie erleben sie auch durch lange Entscheidungswege, zahlreiche Abstimmungsebenen und die Zeitspanne zwischen politischer Ankündigung und tatsächlicher Umsetzung.
Vielleicht zeigt der Gebäudetyp E deshalb ziemlich genau, wo das eigentliche Problem liegt: Deutschland braucht nicht nur weniger Regeln. Der Staat muss auch seine eigenen Entscheidungsprozesse einfacher und schneller organisieren.
Sonst entsteht eine eigentümliche Situation:
Die Regierung will Bürokratie abbauen – und benötigt zunächst viel Bürokratie, um sich darüber zu einigen, wie sie Bürokratie abbauen will.
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