Vermögensungleichheit: Die Diagnose ist bekannt – wo bleiben die Lösungen?
Deutschland ist ein wohlhabendes Land – doch das Vermögen ist sehr ungleich verteilt. Das Nettovermögen der privaten Haushalte beläuft sich insgesamt auf rund 13,4 Billionen Euro; mehr als die Hälfte davon entfällt auf die reichsten zehn Prozent. Die Bundesbank-Befragung „Private Haushalte und ihre Finanzen“ zeigt zugleich, wie wenig aussagekräftig ein bloßer Durchschnittswert sein kann: 2023 verfügte ein Haushalt rechnerisch über ein durchschnittliches Nettovermögen von 324.800 Euro, der Median lag jedoch nur bei rund 103.200 Euro. Die Hälfte der Haushalte besaß also weniger, die andere Hälfte mehr als diesen Betrag. Während die Vermögen zwischen 2021 und 2023 nominal weitgehend stabil blieben, gingen sie durch die hohe Inflation real deutlich zurück. Der inflationsbereinigte Median sank von 90.500 auf 76.000 Euro. Besonders ausgeprägt war dieser Rückgang in der vermögensärmeren Hälfte der Bevölkerung. Zugleich unterscheiden sich die Vermögensstrukturen erheblich: Bei weniger vermögenden Haushalten dominieren Giro- und Sparkonten, während Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Aktien und Investmentfonds vor allem in den oberen Vermögensgruppen konzentriert sind. Immerhin hat sich die Beteiligung am Kapitalmarkt verbreitert: Der Anteil der Haushalte mit Fondsbesitz stieg zwischen 2017 und 2023 von 16 auf 24 Prozent, der Anteil mit Aktienbesitz von 11 auf 18 Prozent. (Bundesbank)
Die Diagnose ist nicht neu. Trotzdem dreht sich die politische und mediale Diskussion fast immer um dieselbe Frage: Soll der Staat hohe Vermögen stärker besteuern?
Eine Vermögensteuer kann Teil der Debatte sein. Das von der Linken vorgeschlagene Modell soll nach ihren Angaben mehr als 100 Milliarden Euro jährlich einbringen. Berechnungen im Auftrag der Partei kommen je nach Annahmen sogar auf deutlich höhere theoretische Beträge. Gleichzeitig sind die Schwierigkeiten offensichtlich: Unternehmensvermögen, Immobilien und andere Sachwerte müssten regelmäßig bewertet werden. Hinzu kommen mögliche Ausweichreaktionen, Kapitalverlagerungen und Belastungen für Unternehmen, deren Vermögen zwar hoch ist, deren liquide Mittel aber begrenzt sind. (Die Linke)
Vor allem aber löst eine Vermögensteuer allein das eigentliche Problem nicht: Sie besteuert bestehendes Vermögen, schafft aber noch kein neues Vermögen bei denjenigen, die bisher kaum etwas besitzen. Und es steht die Frage im Raum: wäre die Vermögenssteuer für die Betroffenen nicht leichter zu akzeptieren, wenn daraus Vermögensbildung finanziert würde und nicht der allgemeine Staatshaushalt.
Der folgende Vorschlag könnte insofern aus Mitteln der Erbschafts- und Vermögenssteuer finanziert werden:
SPD-Landespolitiker Jochen Ott hat angeregt, für jedes neugeborene Kind 5.000 Euro in einen von der NRW-Bank verwalteten Fonds einzuzahlen. Das Kapital soll bis zum 18. Geburtstag investiert und anschließend ausgezahlt werden. Die Idee dahinter ist nicht bloß eine weitere Sozialleistung, sondern ein kleines Startvermögen für jeden jungen Menschen – unabhängig vom Einkommen und Vermögen seiner Eltern. (WDR)
Der Staat würde dann nicht nur Geld verteilen, sondern frühzeitig einen Zugang zum produktiven Kapital schaffen. Gleichzeitig könnten junge Menschen lernen, was langfristiges Sparen, Zinseszinseffekte, Aktien und breit gestreute Fonds bedeuten.
Ein zweiter Ansatz wäre eine stärkere Mitarbeiterbeteiligung. Wer ausschließlich von seinem Arbeitslohn lebt, nimmt am Wertzuwachs von Unternehmen kaum teil. Arbeitnehmeraktien, Gewinnbeteiligungen und Beteiligungsfonds könnten dafür sorgen, dass mehr Beschäftigte nicht nur Einkommen, sondern auch Kapitalerträge erhalten.
Drittens sollte der Zugang zu Wohneigentum und zu gemeinschaftlichen Eigentumsformen erleichtert werden. Hohe Grunderwerbsteuern, Notarkosten und Eigenkapitalanforderungen treffen besonders Haushalte, die keine finanzielle Unterstützung ihrer Eltern erhalten. Sinnvoller als immer neue Kaufprämien wären Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer für das erste selbst genutzte Wohneigentum sowie staatlich abgesicherte Nachrangdarlehen für Haushalte mit tragfähigem Einkommen, aber geringem Eigenkapital.
Ergänzend sollten Wohnungsgenossenschaften stärker gefördert werden. Sie ermöglichen es, durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen an gemeinschaftlichem Immobilieneigentum teilzuhaben, ohne sofort eine eigene Wohnung finanzieren zu müssen. Die Mitglieder erhalten ein dauerhaftes Nutzungsrecht, profitieren von vergleichsweise stabilen Wohnkosten und können zugleich schrittweise Vermögen aufbauen. Staatliche Bürgschaften, zinsgünstige Kredite und eine stärkere Förderung neu gegründeter Genossenschaften könnten dieses Modell insbesondere für Familien und Haushalte mit mittleren Einkommen attraktiver machen. Vermögensbildung würde damit nicht ausschließlich als individueller Immobilienkauf verstanden, sondern auch als gemeinschaftliche Beteiligung an dauerhaft verfügbarem Wohnraum.
Viertens: ein wichtiger Schritt ist inzwischen getan. Ab 2027 soll das neue staatlich geförderte Altersvorsorgedepot den Zugang zu kostengünstigen und breit gestreuten Kapitalanlagen erleichtern. Anders als bei vielen bisherigen Riester-Produkten können die Beiträge auch ohne vollständige Kapitalgarantie in Aktienfonds und ETFs investiert werden. Damit erhalten künftig auch Haushalte mit kleineren Sparbeträgen bessere Chancen, langfristig am Wachstum der Kapitalmärkte teilzuhaben. Die Reform kann die Vermögensungleichheit zwar nicht beseitigen, sie verbessert aber zumindest die Voraussetzungen für einen breiteren Vermögensaufbau.
Kombinationen von Sparanstrengungen können Sie auf unserem Vermögensrechner simulieren – so auch den Fall, dass das Startkapital oder Teile davon bis zum Renteneintritt gespart wird. (siehe Rechner: https://blog.meisnerconsult.de/wp-content/uploads/2026/06/MeisCon_Vermoegensrechner_v8.html) Steuerliche Fragen können hier nur oberflächlich dargelegt werden – und der Rechner ist natürlich ohne Gewähr.
Die Vermögensungleichheit wird nicht durch eine einzige Steuer verschwinden. Notwendig ist eine doppelte Strategie: Sehr große Vermögen sollten angemessen zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Gleichzeitig muss der Staat dafür sorgen, dass möglichst viele Menschen überhaupt erst Vermögen aufbauen können.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht nur: Wie viel besitzen die Reichsten? Sie lautet ebenso: Wie schaffen wir es, dass die bislang Vermögenslosen zu Eigentümern, Anlegern und Beteiligten werden?
Der Gedanke des Startkapitals ergänzt die Steuerdiskussion gut: weniger Fixierung auf Umverteilung, stärkerer Fokus auf langfristigen Vermögensaufbau.
Quellen:
- Deutsche Bundesbank: Vermögen und Finanzen privater Haushalte in Deutschland – Ergebnisse der Vermögensbefragung 2023, Monatsbericht, April 2025.
- Deutsche Bundesbank: Private Haushalte und ihre Finanzen – PHF 2023.
- Europäische Zentralbank: Distributional Wealth Accounts – DWA.
- Institut der deutschen Wirtschaft: Niehues/Stockhausen, Wer besitzt wie viel? Ein Vermögensvergleich nach Altersgruppen, IW-Kurzbericht 59/2025.
- DIW Berlin: Bach/Wichers/Mudrack, Vermögensteuer Die Linke – Aufkommens- und Verteilungswirkungen, Politikberatung kompakt 211, 2026.
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