Wenn selbst Sparkassenbanken der Versuchung erliegen
Die aktuelle Untersuchung der DekaBank durch die Finanzaufsicht Bafin ist auf den ersten Blick eine technische Bilanzierungsfrage. Tatsächlich berührt der Fall jedoch ein viel größeres Problem: die Versuchung von Finanzinstituten, steuerliche Grauzonen und bilanzielle Spielräume auszureizen, um Ergebnisse zu verbessern.
Im Mittelpunkt der Prüfung stehen Steuererstattungsansprüche in Höhe von 478 Millionen Euro, die die Deka in ihrem Konzernabschluss 2024 als Vermögenswert ausgewiesen hat. Die Ansprüche stehen im Zusammenhang mit Aktiengeschäften rund um Dividendenstichtage aus den Jahren 2013 bis 2018. Die Finanzverwaltung hat die steuerliche Anerkennung dieser Ansprüche jedoch verweigert. Nun prüft die Bafin, ob die Deka die Forderungen überhaupt als Vermögenswert bilanzieren durfte. Die Aufsicht bezweifelt offenbar, dass eine spätere Erstattung tatsächlich „überwiegend wahrscheinlich“ war.
Juristisch ist der Fall noch offen. Die Deka verweist auf externe Gutachten und hält ihre Bilanzierung weiterhin für regelkonform. Dennoch wirft die Angelegenheit grundsätzliche Fragen auf.
Besonders bemerkenswert ist, dass es sich nicht um eine beliebige Privatbank handelt. Die Deka ist das Wertpapierhaus der deutschen Sparkassen und damit Teil eines öffentlich-rechtlich geprägten Finanzverbunds. Sparkassen werben traditionell mit Vertrauen, regionaler Verantwortung und Gemeinwohlorientierung. Umso größer ist der Imageschaden, wenn ausgerechnet ein Institut dieses Verbunds wegen möglicher Bilanzierungsfehler im Zusammenhang mit Cum-Cum-Geschäften in den Fokus der Aufsicht gerät.
Die eigentliche Problematik reicht weit über die konkrete Bilanzierung hinaus. Cum-Cum-Geschäfte wurden über Jahre genutzt, um ausländischen Investoren steuerliche Vorteile zu verschaffen. Aktien wurden rund um den Dividendenstichtag vorübergehend auf inländische Banken oder Fonds übertragen, die sich Kapitalertragsteuern erstatten lassen konnten. Der wirtschaftliche Nutzen dieser Konstruktionen bestand häufig weniger in einer produktiven Investition als vielmehr in der Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten.
Volkswirtschaftlich entsteht dadurch großer Schaden. Statt Kapital für Innovationen, Unternehmensgründungen oder produktive Investitionen bereitzustellen, werden erhebliche Ressourcen in steuerliche Optimierungsmodelle gelenkt. Der Mannheimer Steuerexperte Christoph Spengel schätzt den Schaden durch Cum-Cum-Geschäfte auf rund 28,5 Milliarden Euro. Damit könnte der Schaden sogar deutlich höher liegen als bei den bekannteren Cum-Ex-Geschäften.
Der Fall zeigt: Fehlanreize machen vor keiner Eigentumsform Halt. Oft wird angenommen, öffentlich-rechtliche Institute würden automatisch vorsichtiger und verantwortungsvoller handeln als private Finanzhäuser. Die Realität ist komplexer. Wo hohe Erträge locken, entstehen auch Anreize, rechtliche Grauzonen möglichst weit auszureizen.
Natürlich gilt die Unschuldsvermutung. Die Bafin prüft derzeit ausdrücklich nicht die steuerliche Wirksamkeit der Geschäfte selbst, sondern die bilanzielle Behandlung der daraus resultierenden Ansprüche. Dennoch bleibt ein unangenehmer Eindruck zurück. Wenn eine Bank Forderungen in Höhe von fast einer halben Milliarde Euro bilanziert, obwohl die Finanzverwaltung deren Anerkennung verweigert, darf die Öffentlichkeit kritische Fragen stellen.
Für die Sparkassen-Familie geht es deshalb um weit mehr als um einen einzelnen Bilanzposten. Es geht um Glaubwürdigkeit. Wer für Stabilität, Vertrauen und Gemeinwohl steht, muss sich an höheren Maßstäben messen lassen als allein an der Grenze des rechtlich Zulässigen.
Die aktuelle Untersuchung erinnert daran, dass finanzielle Fehlanreize nicht auf Investmentbanken beschränkt sind. Sie können überall dort entstehen, wo die Aussicht auf höhere Gewinne, bessere Ergebnisse oder attraktivere Bilanzen den Blick für die eigentliche gesellschaftliche Verantwortung vernebelt. Genau deshalb sind Transparenz, wirksame Aufsicht und eine kritische Öffentlichkeit unverzichtbar.
Quellen:
- Meike Schreiber: „Cum-Cum-Deals: Bafin prüft Bilanzierung der Deka“, Süddeutsche Zeitung, 8. Juni 2026. (Süddeutsche.de)
- Süddeutsche Zeitung/dpa: „Cum-Cum-Deals: Aufsicht prüft Abschluss der Dekabank“, 8. Juni 2026. (Süddeutsche.de)
- Tagesschau: „Cum-Cum-Deals: Bafin prüft Abschluss der DekaBank“, Juni 2026. (tagesschau.de)
- Handelsblatt: „Cum-Cum-Affäre: Bafin prüft Konzernabschluss der Dekabank“, 8. Juni 2026. (Handelsblatt)
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