Die Reform der privaten Altersvorsorge ist ein wichtiger Fortschritt. Ab 2027 sollen staatliche Zuschüsse, höhere Renditechancen durch Aktien und ETFs sowie niedrigere Kosten die bisherige Riester-Förderung für Neuverträge ablösen. Doch ausgerechnet das geplante öffentliche Standarddepot droht sich zu verzögern oder möglicherweise ganz zu entfallen.

Dabei hat der Staat möglicherweise bereits einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg der Reform geleistet: durch die Ankündigung eines besonders kostengünstigen öffentlichen Angebots mit angestrebten Kosten von höchstens 0,2 Prozent jährlich.

Wie Finanz-Szene berichtet, könnte gerade diese Ankündigung den inzwischen sichtbaren Preiswettbewerb ausgelöst haben. Anbieter wie Scalable Capital positionieren sich mit ausgesprochen günstigen Konditionen. Der Wettbewerb beginnt also, bevor die ersten neuen Altersvorsorgedepots überhaupt regulär verfügbar sind.

Das ist zunächst eine erfreuliche Entwicklung. Allerdings stellt sich eine grundsätzliche Frage: Bleibt der Wettbewerbsdruck bestehen, wenn der Staat als potenzieller Konkurrent wieder verschwindet?

Verbraucherschützer warnen zu Recht davor, die gegenwärtigen Preisankündigungen bereits als dauerhaften Wettbewerbserfolg zu betrachten. Niedrige Einstiegskosten sind noch keine Garantie für günstige Vertragsbedingungen über Jahrzehnte.

Die gesetzliche Obergrenze von einem Prozent jährlicher Effektivkosten für Standarddepots ist zwar ein Fortschritt gegenüber vielen bisherigen Riester-Produkten. Sie liegt jedoch deutlich über den Kosten, die ein effizienter, ETF-basierter Depotbetrieb möglicherweise ermöglichen kann. Schon geringe Gebührenunterschiede können bei langen Anlagezeiträumen erhebliche Vermögensverluste verursachen.

Dennoch muss der Staat nicht zwingend selbst als Finanzdienstleister auftreten. Seine Aufgabe besteht vor allem darin, transparente und dauerhaft günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, wirksamen Wettbewerb zu sichern und die staatliche Förderung möglichst einfach zugänglich zu machen.

Ein öffentliches Standarddepot kann dabei als Preisanker eine wertvolle Funktion übernehmen. Sein Nutzen bemisst sich nicht allein an den eigenen Kunden, sondern möglicherweise auch an den niedrigeren Preisen, die es bei privaten Wettbewerbern bewirkt.

Hinzu kommt eine grundsätzliche Frage nach der politischen und administrativen Leistungsfähigkeit des Staates. Wer ein öffentliches Altersvorsorgedepot ankündigt, gesetzlich verankert und damit Erwartungen bei Millionen Bürgern und Finanzmarktakteuren weckt, muss auch in der Lage sein, dieses Vorhaben umzusetzen. Selbstverständlich sind europarechtliche Vorgaben, Ausschreibungsverfahren und organisatorische Anforderungen zu berücksichtigen. Doch gerade diese Hindernisse hätten vor der politischen Beschlussfassung sorgfältig geprüft werden müssen. Dass nun ausgerechnet die fehlenden Verwaltungsstrukturen und rechtlichen Schwierigkeiten als Gründe für eine mögliche Aufgabe des Vorhabens angeführt werden, wirft Fragen nach der Qualität staatlicher Planung und Umsetzung auf. Die Altersvorsorge ist gesellschaftlich und wirtschaftlich zu wichtig, um sie durch unzureichend vorbereitete politische Ankündigungen und eine möglicherweise dilettantische Umsetzung zu gefährden. Der Staat muss nicht alles selbst machen. Aber was er verbindlich beschließt, sollte er auch verlässlich umsetzen können. Andernfalls leidet nicht nur das Vertrauen in die Reform, sondern in die Handlungsfähigkeit staatlicher Institutionen insgesamt.

Fazit: Die Reform des Altersvorsorgedepots bleibt ein wichtiger Schritt zu einer besseren privaten Altersvorsorge. Der Staat sollte jedoch nicht vorschnell auf ein Instrument verzichten, das den Wettbewerb bereits durch seine bloße Ankündigung beeinflusst haben könnte. Entscheidend ist letztlich nicht, wer das Depot verwaltet, sondern wie viel Vorsorgevermögen nach Förderung, Kapitalmarktrendite und Kosten tatsächlich beim Sparer ankommt.

Quellen: Christian Kirchner, Finanz-Szene, 10. September 2026; Roland Preuß, Süddeutsche Zeitung, Oktober 2026; Bundesregierung, Altersvorsorgereform 2026.